Killerspiele
Unkenntnis und Profilierungssucht
Nach den Vorschlägen von Bayerns Innenminister Günther Beckstein und entsprechender Berichterstattung zum Thema "Killerspiele"meldet sich nun der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware, kurz BIU zu Wort und zwar angenehm deutlich.
In seiner Stellungnahme fordert der Verband auf, die Diskussion sachlich zu führen. Derzeit überwiege in zahlreichen Beiträgen Unkenntnis. Zu Becksteins Forderung, den Paragrafen 131 des Strafgesetzbuches zu verschärfen, bemerkt der BIU Folgendes: "Die teilweise offen zutage tretende Unkenntnis über die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des deutschen Jugendmedienschutzes führt zu einer inakzeptablen Verbotsdebatte in den Medien. Es ist aus unserer Sicht absolut unverständlich, warum einige Politiker immer noch ein Verbot von gewaltverherrlichenden Spielen fordern, obwohl dieses Verbot bereits seit längerer Zeit Lebenswirklichkeit ist." Laut BIU käme das geforderte Herstellungs- und Bezugsverbot von Computer- und Videospielen innerhalb des Paragrafen 131 StGB einem rechtswidrigen Eingriff in die Grundrechte von deutschen Produzenten, Anbietern und Nutzern solcher Unterhaltungssoftware gleich.
Die Forderung nach einer Verstaatlichung der Alterskennzeichnung kann der Verband auch nicht verstehen, schließlich sind die Obersten Landesjugendbehörden seit 2003 bereits maßgeblich in den Freigabeprozess eingebunden. "Eine weitergehende staatliche Inhaltskontrolle verstößt gegen das Zensurverbot des Grundgesetzes." erklärt der BIU weiter.
Anmerkung Redaktion: Zahlreiche Deutsche sehen ein Verbot ähnlich wie der BIU, wie eine Abstimmung etwa in Spiegel Online ergab, in der fast 90% ein solches Verbot für sinnlos erachten. Ähnliche Zahlen finden sich überall, wo es derartige Abstimmungen zum Thema Verbot von Killerspielen gibt.
In diese heiße Bresche schlägt zudem eine Münchner Agentur namens P4M, die mit einer selbst durchgeführten Studie den "Beweis" erbrachte, dass Computerspiele problemlos über das Internet herunterladbar seien.
Untersucht wurden Tauschbörsen wie BitTorrent oder eDonkey und es ergab sich das für die Münchner offenbar völlig überraschende Ergebnis, dass tatsächlich Spiele getauscht werden. Diese Quellen sind bekanntermassen illegal, was Tauschwillige ebenso bekanntermaßen nicht schreckt und ebenso bekannt ist, dass eine staatliche Kontrolle an dieser Stelle schlecht greift, was sich auch auf Jugendfreigaben bezieht.
Die Agentur ist sich aber tatsächlich nicht zu schade, nun Konsequenzen zu fordern. Wie die aussehen könnten, wissen die Forscher aber auch nicht.
(ironie)Da sind wir ja wirklich ein Stück weiter gekommen.(/ironie)
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Quelle: gamesmarkt.de
07.12.2006, 19:32 [CharMe][1297 PI]
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